Willkommen

Sehr geehrte Wasserkundin,
sehr geehrter Wasserkunde,

der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe (RMG) hat zum 01.01.2010 die Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde Schonungen, mit den angeschlossenen Gemeindeteilen Schonungen, Mainberg, Forst, Löffelsterz, Marktsteinach, Hausen und Reichelshof übernommen.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Gemeinde Schonungen eine eigene gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung mit Wassergewinnungen für die Gemeindeteile Hausen, Marktsteinach und Löffelsterz unterhalten. Der Wasserbezug für den Gemeindeteil Reichelshof erfolgt über die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Sennfeld.

Die RMG hat sich verpflichtet, die übernommene Wasserversorgungsanlage einschließlich deren Leitungsnetze im Zeitraum von 15 Jahren Zug um Zug zu sanieren. Bezüglich der Gründe, welche zu einer gänzlichen Übertragung der Wasserversorgung von der Gemeinde Schonungen auf die RMG geführt haben, verweisen wir auf die umfassende gemeindliche Veröffentlichung im amtlichen Gemeindeblatt der Gemeinde Schonungen vom 30.10.2009.

Die Aufgabenübertragung bedeutet für Sie als Wasserkunde, dass nur noch der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe beziehungsweise das von ihm gegründete Kommunalunternehmen, „Das Kommunalunternehmen der Rhön-Maintal-Gruppe“ (Das KU der RMG) für die gesamte Wasserversorgung einschließlich der Beitrags- und Gebührenfestsetzung zuständig ist.

Damit dem Wunsch der Gemeinde Schonungen, für die notwendige Sanierung der Wasserversorgungsanlage keine Ergänzungsbeiträge zu erheben, Rechnung getragen werden konnte, hat die RMG eigens ein Kommunalunternehmen als 100 %-Tochter der RMG gegründet. Dieses öffentlich-rechtliche Kommunalunternehmen, Das KU der RMG, ist seit 01.01.2010 für die Sicherstellung Ihrer Wasserversorgung (Herstellung, Sanierung und Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage) sowie für die Erstellung der Gebührenabrechnung verantwortlich und zuständig.

Das KU der RMG erstellt Ihre Gebührenabrechnung jeweils zum Stichtag 31.12. jeden Jahres. Auf die Gebührenschuld sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Die Zustellung des Gebührenbescheides (Jahresabrechnung mit Festsetzung der Abschlagszahlungen) erfolgt regelmäßig Mitte Februar eines jeden Jahres.

Der Wasserpreis beträgt aktuell 2,25 € pro m³ bezogener Wassermenge, die Grundgebühr je nach Wasserzählergröße zwischen 8,03 € und 36,38 € pro Monat inkl. des ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 %.

Das KU der RMG hat bezüglich der Kalkulation der Verbrauchs- und Grundgebührensätze die zwingende Vorgabe einer kostendeckenden Gebührenerhebung (Kommunalabgabengesetz) ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht genau beachtet!

Das Kommunalunternehmen der RMG endet am 31.12.2024.

Ab 01.01.2025 gelten dann die Beiträge und Gebühren des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe.

Für telefonische Auskünfte (Tel.-Nr. 09725 / 700-0) stehen wir für Sie montags bis donnerstags von 7.30 Uhr – 16.30 Uhr und freitags von 7.30 – 12.00 Uhr zur Verfügung.

Wir bauen auch weiterhin auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und entbieten Ihnen herzliche Grüße aus Poppenhausen!

Walter Weinig
Vorstand

Das Kommunalunternehmen der
RHÖN-MAINTAL-GRUPPE

97490 Poppenhausen
Bergstraße 4
Telefon Zentrale (09725) 700 – 0
Telefax (09725) 700 – 133
e-mail: kontakt@rmg-poppenhausen.de