Chlorung im südwestlichen Landkreis Schweinfurt
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 15.06.2022:
Messungen Chlordioxidkonzentration
– Aktueller Wert –
Chlordioxidkonzentration in mg/l in den Gemeinden südlicher Landkreis Schweinfurt:
Die Chlordioxidkonzentration wird regelmäßig überprüft. Die gemessenen Werte bewegen sich stets im engen Bereich der veröffentlichen Werte vom 05.04.2022. Aus diesem Grund gibt es keine ständig aktualisierten Zahlen.
Dieser Wert ist ein Richtwert zur Orientierung und verändert sich nur wenig nach oben oder unten. Er bewegt sich immer innerhalb den gesetzlichen Vorgaben.
Gemessener Wert Grenzwert gem. TrinkwV
Eßleben 0,04 0,2
Ettleben 0,04 0,2
Garstadt 0,13 0,2
Hergolshausen 0,14 0,2
Mühlhausen 0,03 0,2
Theilheim 0,08 0,2
Waigolshausen 0,07 0,2
Werneck 0,03 0,2
Zeuzleben 0,03 0,2
Ihr Wasserversorger
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 05.04.2022:
Die RMG informiert – Chlordioxidkonzentrationen vom 05.04.2022 im südwestlichen Landkreis Schweinfurt in den betroffenen Gemeinden/Gemeindeteilen: Werneck (ausgenommen Gewerbegebiet an der A70), Eßleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Ettleben, Waigolshausen, Hergolshausen, Theilheim und Garstadt
In Abstimmung und nach Vorgabe des zuständigen Gesundheitsamtes Schweinfurt wird das RMG-Trinkwasser für den Versorgungsbereich D mit einer Chlorbeigabe zur Verfügung gestellt. Das angewendete Chlordioxidverfahren ist ein Standardverfahren, dass in Deutschland sehr oft angewandt wird.
Hinsichtlich der Auswirkungen der gering gehaltenen Chlorbeigabe verweisen wir auf unsere diversen Veröffentlichungen auf unserer RMG-Homepage:
Das eingesetzte Chlordioxid ist nahezu geruchsneutral und gewährleistet zuverlässig die erfolgreiche Desinfizierung des so behandelten Wassers. Da sich das Chlordioxid im geschlossenen Wasserkreislauf als sehr beständig erweist, bleibt nach der natürlichen Zehrung im Leitungsnetz ein Überschuss aufrechterhalten, womit einer Verkeimung des Wassers wirksam begegnet werden kann.
Regelmäßige Messungen der Chlordioxidkonzentration belegen bei den verschiedenen Probenahmestellen jeweils Ergebnisse deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert.
Der Grenzwert gemäß Trinkwasserverordnung beträgt 0,2 mg/l und ist laut Umweltbundesamt so festgelegt, dass diese Höchstkonzentration im Trinkwasser für den Menschen gesundheitlich unbedenklich ist. Das heißt, die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sind für alle chemischen Stoffe so definiert, dass sie die Gesundheit der Menschen bei lebenslangem Genuss nicht gefährden können.
(www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/
toxikologie-des-trinkwassers).
Dies trifft natürlich auch in vollem Umfang für das Tränken von Haustieren und Vieh zu. Nur für das Befüllen von Aquarien empfiehlt es sich, das Wasser zunächst in einem offenen Behälter stehen zu lassen, da sich so die beigefügte Chlorung verflüchtigen kann. Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie im Internet oder in geeigneten Zoofachgeschäften.
Nachfolgend veröffentlichen wir das letzte Messergebnis vom 05.04.2022 für die betroffenen Ortsteile zur weiteren Verwendung. Damit wollen wir Sie in regelmäßigen Abständen über die Qualität des von uns zur Verfügung gestellten Trinkwassers zu informieren. Bedenken Sie bitte, dass die gemessenen Werte sich auch jederzeit geringfügig verändern können. Es ist aber sichergestellt, dass der Grenzwert von 0,2 mg/l keinesfalls überschritten wird.
Weitere Analysedaten zum Trinkwasser sind auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.
Ihr Wasserversorger
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 17.03.2022:
Das seit 28.01.2022 bestehende Abkochgebot in den betroffenen Gemeinden wird gemäß Weisung des Gesundheitsamtes mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage .
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 04.03.2022:
Ortschaften: Werneck (ausgenommen Gewerbegebiet Werneck an der A 70), Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt
Zur Vorgeschichte verweisen wir auf die mehrfachen RMG-Mitteilungen, zuletzt vom 01.03.2022 auf unserer Homepage.
Seit dem 28.01.2022 ist die Chlorung im Bereich Ettleben – Hergolshausen eingestellt. Die RMG verfolgte damit das Ziel, ihr Trinkwasser nach den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung und möglichst ohne dauerhafte Chlorbeigabe zur Verfügung zu stellen.
Da aber nach der Einstellung der Chlorung zum 28.01.2022 eine auch nur sehr begrenzte Verkeimung nicht komplett ausgeschlossen werden konnte, hat das Gesundheitsamt Schweinfurt parallel zum Versuchszeitraum ein vorsorgliches Abkochgebot angeordnet.
Ziel des Versuches war es, eventuell auftretende lokale Verkeimungen aufzuspüren und erforderlichenfalls in eingegrenzten Bereichen ausspülen zu können. In der Versuchsphase seit 28.01.2022 wurden alleine über 150 Wasserproben an verschiedensten Probenahmestellen gezogen.
Obwohl in nahezu vier Wochen der Versuchsphase keine Keime feststellbar waren, sind zwischenzeitlich an örtlichen Stellen im Trinkwassernetz leider wieder vereinzelte Indikatorkeime aufgetreten.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich betont, dass es sich hierbei keineswegs um sog. „Schadkeime“ handelt. Laborbefunde weisen aber Indikatorkeime nach! Die Trinkwasserverordnung schreibt aber vor, dass auch keine Indikatorkeime im Trinkwassernetz vorhanden sein dürfen!
Aus unserer Sicht bestätigte sich die Theorie, dass durch die ca. 1 ½ jährige erforderliche Chlormaßnahme der natürliche Biofilm aus dem Gleichgewicht kam. Es hat sich gezeigt, dass es in absehbarer Zeit nicht möglich wird, dieses Gleichgewicht wiederherzustellen.
Insoweit hat das Gesundheitsamt angewiesen, dass eine dauerhafte und längerfristige Desinfektionsmaßnahme mittels Chlordioxid im Versorgungsbereich D (Ettleben – Hergolshausen) durchzuführen ist.
Verwendet wird somit ab dem 07.03.2022 eine neue im Wasserwerk Ettleben eingebaute Chlordioxidanlage, die im Gegensatz zur bisher verwendeten Chlorbleichlauge nahezu ohne spezifischen Chlorgeruch auskommt.
Die Versuchsphase war aber nicht umsonst. Als Ergebnis bleibt hervorzuheben, dass die geförderten Wassermengen, welche das Wasserwerk Ettleben durchlaufen, keimfrei sind. Auch der Wasserspeicher (Hochbehälter Hergolshausen) sowie ca. 67 km Ortsnetzleitungen in neun Ortsteilen können nunmehr als Ursache für eine Verunreinigung ausgeschlossen werden.
Vielmehr liegt die Ursache nach unseren gewonnenen Erkenntnissen in einem hygienischen Problem (Biofilm aus dem Gleichgewicht) innerhalb einer Teilstrecke von ca. 4 km im insgesamt ca. 30 km umfassenden Trinkwasser-Transportleitungssystem (Fernleitungen) unseres Versorgungsbereiches D. Insoweit fordert das Gesundheitsamt Schweinfurt die mittelfristige Erstellung eines Sanierungskonzeptes in den nächsten drei Jahren.
Bitte beachten Sie, dass das angeordnete Abkochgebot bis zum flächendeckenden Chlornachweis sowie geprüfter Keimfreiheit im gesamten betroffenen Versorgungsgebiet D bestehen bleibt. Sobald die aufgezeigten Voraussetzungen in längstens 8 – 10 Tagen vorliegen, werden Sie unverzüglich über die Aufhebung des Abkochgebots informiert.
Wir bedauern, dass alle unsere bisherigen aufwändigen Bemühungen um eine chlorfreie Wasserabgabe beendet werden müssen. Seien Sie aber versichert, dass unser RMG-Trinkwasser mit der alternativlosen Chlorung in vollem Umfang die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllt.
Ihr Wasserversorger
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 01.03.2022:
Das vorsorgliche Abkochgebot besteht nach wie vor. Nach heutigem Stand ist durchaus denkbar, den angedachten Zeitraum (4-6 Wochen) gänzlich zu beanspruchen. Wir möchten nichts unversucht lassen, die Kunden im Versorgungsgebiet wieder mit chlorfreiem Trinkwasser zu versorgen. Das bedeutet aber für unsere betroffenen Wasserkunden auch ein immer noch anhaltendes Durchhaltevermögen mit unvermeidlichen Unannehmlichkeiten. Das ist uns wohl bewusst.
Die widrigen Begleitumstände (= befristetes Abkochgebot für die Zubereitung von Speisen und Getränken) sind leider alternativlos.
Die Laborbefunde der Wasseruntersuchungen müssen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen, was leider noch nicht gegeben ist.
Bei den bei der letzten Probeziehung festgestellte Auffälligkeiten an einzelnen Stellen sind gleichwohl keine Schadkeime gefunden worden. Die Trinkwasserverordnung schreibt aber vor, dass auch sog. Indikatorkeime nicht im Trinkwassernetz vorhanden sein dürfen.
Die am 28.01.2022 gestartete Erprobungsphase läuft weiterhin. Ob sich der natürliche Biofilm in den Rohren in vertretbarer Zeit wiederherstellt, kann aus heutiger Sicht immer noch nicht zuverlässig beantwortet werden.
Sollten sich die heute gezogenen Proben beim Laborbefund wider Erwarten verschlechtern und die Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers wäre gefährdet, sind klare Entscheidungen gefordert und ein überlegtes Handeln zwingend erforderlich.
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 07.02.2022:
Ortschaften: Werneck (ausgenommen Gewerbegebiet Werneck an der A 70), Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt
Die Chlorung wurde – wie angekündigt – am 28.01.2022 eingestellt. Diese Vorgehensweise wurde vom zuständigen Gesundheitsamt Schweinfurt als 1. Schritt gefordert, um das Trinkwasser zukünftig ohne jegliche Chlorung zur Verfügung zu stellen. Um belastbare Prüfungsergebnisse zu erzielen, ob das Trinkwasser ohne jegliche Chlorung tatsächlich keimfrei bereitgestellt werden kann, muss ein 4 – 6-wöchiger Zeitraum eingeplant werden. Für diesen Zeitraum gilt nun das angeordnete Abkochgebot, rein vorsorglich.
Zum besseren Verständnis sei erklärt, das Abkochgebot im letzten Jahr war akut aufgrund von Keimbelastung. Das momentane Abkochgebot ist eine begleitende Maßnahme im Rahmen der Versuchsphase.
Die RMG möchte im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt nichts unversucht lassen, das Trinkwasser in bester Qualität und möglichst ohne Chlorung bereitzustellen. Das können Sie auch von der RMG als Ihren Wasserversorger erwarten.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass alle Menschen in Deutschland auf ihre Wasserversorger bauen können, auch wenn viele Millionen Menschen gerade und trotz Chlorzusatz, z.B. wegen langer Transportwege, ihr Trinkwasser unter strenger Beachtung der Trinkwasserverordnung mit Chlordioxid in geringer Dosis erhalten. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass im nördlichen RMG-Versorgungsgebiet seit Jahren dauerhaft eine (geruchsneutrale) Chlordioxidanlage in Betrieb ist. Die ebenfalls jahrelang im Einsatz befindliche Chlordioxidanlage für die Wassergewinnung Weyer konnte dagegen erfreulicherweise im letzten Jahr ausgeschaltet werden. Dies ist auch jetzt das Ziel der momentanen Probephase.
Hinsichtlich einer Erwartungshaltung auf eine etwaige Entschädigung bei der Gebührenabrechnung gibt es kein positives Signal.
Die RMG hat im Versorgungsgebiet sieben Wassergewinnungen in Betrieb und bezieht darüber hinaus auch (chlorfreies) Trinkwasser von einem benachbarten Wasserversorger.
Zudem ist der RMG-Wasserzweckverband rechtlich in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt und stellt insoweit die Wasserversorgung ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht sicher. Alle über 22.000 RMG-Wasserkunden werden als Mitglied einer sog. „Solidargemeinschaft“ mit einheitlichen Gebühren und Beiträgen behandelt, unabhängig davon, von welcher Wassergewinnung (mit unterschiedlichen Gestehungskosten mit oder ohne Chlordioxidanlage) jeweils das Wasser bereitgestellt wird.
Ein beträchtlicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis und würde zudem nur weitere hohe Kosten verursachen, was wiederum den Verbrauchsgebühren aufgeschlagen werden müsste.
Die RMG bittet um Verständnis für die Entscheidung, alle Wasserkunden des gesamten Versorgungsgebietes gebührenrechtlich gleich zu behandeln, auch wenn die unmittelbar vom Abkochgebot betroffenen Wasserkunden eine andere Betrachtungsweise haben.
Gleichwohl sind die großen Anstrengungen der RMG, zukünftig für Ihre Versorgungsgebiet wieder chlorfreies regionales Trinkwasser anzubieten, trotz widriger Begleitumstände (befristetes Abkochgebot) alternativlos. Der Kunde wird hierbei – das lässt sich nicht vermeiden – mitbeteiligt, was jedoch Geduld und Durchhaltevermögen verlangt.
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 21.01.2022:
Ortschaften: Werneck (ausgenommen Gewerbegebiet Werneck an der A 70), Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt
Bereits mit Presseerklärung vom 07.12.2021 wurden alle betroffenen Kunden informiert, dass Ende Januar 2022 die Chlorung für das Versorgungsgebiet Werneck, Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt eingestellt wird.
Vorrangiges Ziel ist es, nach Einstellung der Chlorung, eventuell vorhandene Keime im Versorgungsbereich zu finden, diese einzugrenzen und nach Möglichkeit zu entfernen. Dieses Vorgehen ist erst jetzt (bei Chlorfreiheit des Wassers) möglich. Bisher konnten nur vom Netz zu trennende Anlagen mit chlorfreiem Wasser getestet werden. Hierbei zeigten sich keine Auffälligkeiten.
Es ist nicht ganz auszuschließen, dass (nachdem das Wasser chlorfrei ist) sich an einzelnen Stellen im Rohrnetz Indikatorkeime bilden. Diese sind grundsätzlich nicht gefährlich, sondern geben einen aufschlussreichen Hinweis, dass sich auch andere – eventuell schädliche Keime im Trinkwasser befinden könnten. Aus diesem Grund wird vom Gesundheitsamt vorsorglich ein Abkochgebot für die „Versuchsphase“ erlassen. Dies schreibt auch die derzeit gültige Trinkwasserverordnung in solchen Fällen vor.
Vorgehensweise:
Die RMG wird am 28.01.2022 die provisorische Chloranlage des betroffenen Bereiches abschalten. Es ist damit zu rechnen, dass spätestens nach 2 – 3 Tagen im Trinkwassernetz kein Chlor mehr nachzuweisen ist, alle Haushalte somit chlorfreies Wasser erhalten. Das heißt aber nicht, dass sich Keime (Indikatorkeime oder gefährliche Keime) im Trinkwasser befinden.
Das Gesundheitsamt Schweinfurt ordnet höchst vorsorglich zum Versuchsbeginn 28.01.2022 ein Abkochgebot an.
Wie bereits berichtet, benötigt der bis vor der Chlorung vorhandene Biofilm einige Zeit, um sich wiederaufzubauen, um ein stabiles Gleichgewicht im Trinkwasser zu bilden.
Mit dem Abschalten der Chloranlage werden sodann regelmäßig Trinkwasserproben gezogen und untersucht. Eine mikrobiologische Untersuchung dauert ca. 48 Stunden, da die Proben angesetzt werden und dann in einem Brutschrank bei 22 bzw. 36 °C bebrütet werden müssen.
Im besten Falle werden bei den ständigen Probenahmen keine Keime gefunden.
Andernfalls wird versucht, mit weiteren engmaschigeren Wasserproben eine mögliche „Brutstätte“ der Keime zu finden und diese aus dem Netz zu spülen. Dies kann einige Tage bzw. Wochen dauern. Mit dem Gesundheitsamt ist ein max. Zeitraum von 4 – 6 Wochen vereinbart.
Sollten keine Indikatorkeime oder andere Keime mehr in dieser Phase gefunden werden, muss die „Keimfreiheit“ dem Gesundheitsamt in drei aufeinanderfolgenden Proben nachgewiesen werden. Allein dieser Ablauf mit den notwendigen Wartezeiten benötigt mindestens sechs Tage. Wird diese Phase erfolgreich durchlaufen, kann das Abkochgebot aufgehoben werden und die Chlorung ausgeschaltet bleiben. Der Versuch wäre somit erfolgreich beendet.
Stellt sich keine Keimfreiheit ein und ist nach diesen vier Wochen keine ausreichende Trinkwasserqualität gewährleistet, wird das Vorhaben abgebrochen und eine dauerhafte Chlorung eingerichtet.
Um auch für diesen Fall gewappnet zu sein, steht eine Chlordioxidanlage bereit, die dann in Betrieb gehen wird.
Dieses dann neu eingesetzte Chlordioxidverfahren hat gegenüber dem provisorischen „Vorgängerverfahren“ den Vorteil einer höheren Wirksamkeit. Außerdem wird das Trinkwasser nicht im Geschmack beeinträchtigt, ist kaum wahrnehmbar und wird generell in der Wasserversorgung erfolgreich eingesetzt.
Die Aktualität können Sie auf unserer Homepage www.rmg-poppenhausen.de verfolgen. Dort finden Sie auch eine Chronologie zum Sachverhalt unter dem Stichwort „Aktuelles – Einstellung der Chlorung im südwestlichen Landkreis Schweinfurt“.
Sollten weitere Erklärungen notwendig sein, erhalten Sie Auskunft unter folgenden Telefonnummern:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr / Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr:
Kontakt RMG: 09725 700-134
Kontakt Gesundheitsamt: 09721 55745
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 07.12.2021
Ortschaften: Werneck (ausgenommen Gewerbegebiet Werneck an der A 70), Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Essleben, Waigolshausen und Garstadt
Was ist passiert im Versorgungsgebiet …
Seit September 2020 wird im südwestlichen Landkreis Schweinfurt das Trinkwasser aus Sicherheitsgründen mit Chlor desinfiziert. Bei routinemäßigen Wasseruntersuchungen wurden im Bereich um den Hochbehälter Hergolshausen, im Trinkwasser mikrobiologische Auffälligkeit festgestellt. Auf Grund von wiederholtem Auftreten von Indikatorkeimen wurde eine Abkochgebot und die Chlorung des Trinkwassers durch das Gesundheitsamt Schweinfurt angeordnet. Nach dem stabilen Chlornachweis in den Ortsnetzen, wurde das Abkochgebot aufgehoben. Das Wasser wird nach der Wassergewinnung in Ettleben mit 0,2-0,25mg/l Chlor (Natriumhypochloritlösung bzw. Chlorbleichlauge) versetzt. Durch die längeren Wege sowie einer gewissen Zehrung im Rohrleitungssystem, kommt beim Verbraucher ca. 0,1mg/l freies Chlor an. Die Werte liegen alle im zulässigen Bereich der Trinkwasserverordnung und das Wasser kann somit gesundheitlich unbedenklich für alle Zwecke, auch zum Trinken, genutzt werden. Wir wissen aber natürlich auch, dass sich gerade bei sensiblen Personen eine Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung negativ auf den Trinkwassergenuss auswirkt.
Woher kommen die Keime?
Von Herbst 2018 bis Februar 2021 wurden am Hochbehälter Hergolshausen Sanierungsarbeiten durchgeführt. Im Rahmen einer baulichen Sanierung ist eine Kontamination nie zu 100% ausgeschlossen, auch wenn die Bauabschnitte immer bestmöglich vom Trinkwasservorrat getrennt werden. Es wurde allerdings kein eindeutiger Keimeintrag bzw. Verursacher gefunden.
Wie ging es weiter…
Nach dem Auftreten der Keime und einem eventuellen Zusammenhang mit der Hochbehältersanierung wurde beschlossen, die Chlorung bis zum Abschluss der
Sanierung im Februar 2021 aus Sicherheitsgründen aufrecht zu erhalten.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wurde dann versucht, das Chlor auszuschleichen. Leider traten aber erneut Keime auf, diesmal jedoch Indikatorkeime.
Es wurde wieder in Teilbereichen der Ortsnetze um den HB Hergolshausen ein bis zwei coliforme Keime je 100 ml (das sind keine E-Coli-Bakterien bzw. Enterokokken) nachgewiesen, so dass eine Abkochanordnung und die Desinfektion mittels Chlor durch das Gesundheitsamt Schweinfurt erneut angeordnet wurde. Die Abkochanordnung wurde – wie beim ersten Mal – nach dem Nachweis des Chlors im Netz, zurückgenommen.
Was passiert beim Einsatz von Chlor?
Beim Einsatz von Chlor in einem normalerweise chlorfreien Netz entsteht – außer der Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung – leider noch anderer gravierender Nebeneffekt: Die Zerstörung des natürlichen Biofilms im Leitungsnetz.
In jedem Leitungssystem bildet sich mit der Zeit ein natürlicher Biofilm, welcher auch wesentlich zur Stabilisierung der Trinkwasserqualität in den Netzen beiträgt. Dieser Biofilm wird leider durch das Chlor nach und nach angegriffen und abgebaut. Dies führt in Folge zu Beeinträchtigungen von Eintrübungen in den Netzen, gerade beim Durchführen der Ortsnetzspülung.
Wie soll es weitergehen?
Unser langfristiges Ziel ist „eine Versorgung mit natürlichem Trinkwasser, ohne dauerhaften Einsatz eines Chlorzusatzes sicherzustellen“.
Um dieses Ziel zu erreichen wurde mit dem Gesundheitsamt die Vorgehensweise vereinbart.
Geplante Vorgehensweise (voraussichtlich KW3/2022):
Die Zugabe von Chlor wird unmittelbar eingestellt und für den Zeitraum der Untersuchung (ca. 4-6 Wochen, voraussichtlicher Beginn Mitte Januar 2022) vorsorglich ein Abkochgebot erlassen.
Nach dem unmittelbaren Einstellen des Chlors, wird abgewartet, bis im Versorgungsgebiet kein Chlor mehr gemessen wird. Anschließend wird an genau festgelegten Untersuchungsstellen alle zwei Tage das Trinkwasser auf Keime untersucht. Um die Bildung dieser Keime zu unterdrücken oder einzuschränken, werden in dieser Phase gezielt Wasseraustausch und Rohrnetzspülungen (auch in den Ortsnetzen) durchgeführt.
Die Ergebnisse der Wasseranalysen, die immer erst nach zwei Tagen vorliegen, erhalten die RMG und das Gesundheitsamt Schweinfurt unmittelbar und gleichzeitig vom Labor. Sobald die Untersuchungsergebnisse dreimal infolge der Trinkwasserverordnung entsprechen, wird der Untersuchungsumfang ausgeweitet und zusätzlich in den Ortsnetzen mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt. Läuft alles planmäßig und werden keine Keime im Trinkwasser gefunden, kann die Chlorung dauerhaft eingestellt und zum Normalbetrieb übergegangen werden.
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass nach Abschaltung der Chlordosierung, der Biofilm sich nicht schon innerhalb ein bis zwei Tagen wiederaufbaut, dies kann auch ein paar Wochen dauern. Dieses Vorhaben erstreckt sich daher etwa über einen Zeitraum von ca. 4-6 Wochen. Sollten in diesem Zeitraum Keime auftreten, muss das Vorhaben abgebrochen werden. Eine dauerhafte Chlorung ist dann nicht mehr vermeidbar.
Falls eine dauerhafte Chlorung erforderlich wird, stellt die RMG – in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – auf das seit Jahrzehnten erfolgreich in der Wasserversorgung eingesetzte bewährte Chlordioxidverfahren um.
Die Anwendung des Chlordioxidverfahrens gewährleistet keimfreies Trinkwasser. Bei dieser Methode ist der Geruch nahezu nicht wahrnehmbar, was gleichermaßen bereits im Gewinnungsgebiet Waldberg jahrelang erfolgreich zum Einsatz kommt.
Hierzu wurde zwischenzeitlich von der RMG eine spezielle Anlage zur Herstellung der Chlordioxidlösung angeschafft. Dies würde dann bei dauerhafter Chlorung zum Einsatz kommen. Chlordioxid hat den Vorteil, dass das Trinkwasser nahezu geruchs- und geschmacksneutral und in bester Trinkwasserqualität bereitgestellt wird.
Alle Maßnahmen werden mit dem Gesundheitsamt Schweinfurt vorher abgesprochen und auch offiziell angeordnet. Die RMG ist hier als Trinkwasserversorger weisungsgebunden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme informieren wir nochmals über den genauen Zeitplan.
Sollten weitere Erklärungen notwendig sein, erhalten Sie Auskunft unter folgenden Telefonnummern:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr / Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr:
Kontakt RMG: 09725 700-134
Kontakt Gesundheitsamt: 09721 55745
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 30.07.2021
Nach wie vor wird in den betroffenen Ortschaften dem Trinkwasser in geringen Mengen Chlor zugeführt. Dies geschieht, um die Trinkwasserqualität aufrecht zu erhalten und alle Haushalte mit einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen.
Wir arbeiten sukzessive daran, alle möglichen Eintragsquellen von Keimen, die in Betracht kommen könnten, auszuschließen. Um die genaue Ursache zu finden kann immer nur an einer möglichen Eintragsquelle „gearbeitet“ werden. Da es sich um ein komplexes Versorgungssystem handelt, sind die Arbeiten zeitaufwendig. Weiterhin sind immer wieder als Kontrollen mikrobiologische Untersuchungen an festen Stellen im gesamten Netz durchzuführen. Diese mikrobiologischen Proben benötigen alleine jeweils 48 Stunden im Brutschrank um ausgewertet werden zu können.
Es besteht nach wie vor kein Grund zur Beunruhigung. Sie können weiterhin unbedenklich das Trinkwasser verwenden. In manchen Haushalten kann es immer wieder zu einem leichten Chlorgeruch kommen, was jedoch die Qualität des Trinkwassers nicht mindert oder beeinträchtigt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Diese Mitteilung wird stetig aktualisiert.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns jederzeit über Ihr Feedback.
Ihr Wasserversorger informiert aktuell am 12.05.2021
Bei Untersuchungen Ende Februar 2021 im Hochbehälter Hergolshausen wurde eine Wasserverunreinigung in Teilen des südwestlichen Landkreises Schweinfurt festgestellt. Betroffen waren die Haushalte in Waigolshausen, Theilheim, Hergolshausen, Werneck, Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Eßleben und Garstadt.
Die vom Gesundheitsamt Schweinfurt veranlasste Sicherheitsdesinfektion des Trinkwassers mittels Chlor sowie die zusätzliche Auflage, Trinkwasser abzukochen, wurde am 26.02.2021 unmittelbar in die Wege geleitet.
Nachdem die Chlorung innerhalb einer Woche in jedem Haushalt angekommen war, wurde das Abkochgebot am 08.03.2021 zurückgenommen. Das Trinkwasser wird aus Sicherheitsgründen weiterhin in geringen Mengen mit Chlor versehen. Die genaue Ursache der „Verkeimung“ lässt sich – trotz akribischer Ursachenforschung – nicht einwandfrei feststellen. Die offensichtlichste Erklärung ist, dass die Verunreinigung – trotz aller Vorsicht – bei der Baumaßnahme entstanden ist.
Das Zurückfahren der Chlormenge wird schrittweise erfolgen. Unser langfristiges Ziel ist es, wieder Chlorfreiheit zu erlangen. Wann dies sein wird, ist noch nicht absehbar. Der Prozess dorthin ist langwierig und lässt sich folgendermaßen erklären:
Beim sukzessiven Rückfahren der Chlordosierung wird in kleinen Schritten die Dosierung reduziert. Bei jedem Schritt muss abgewartet werden, bis sich der neue Chlorwert über das betroffene Versorgungsgebiet eingependelt hat. Danach ist in diesen Ort die Keimfreiheit mittels mikrobiologischer Probe nachzuweisen. Jede dieser Proben benötigt zwei Tage Auswertezeit, um eventuell vorhandene Keime aufzuspüren. Erst dann, wenn diese Schleifen durchlaufen sind, wird das Gesundheitsamt – in einem letzten Schritt – die Chlorung komplett aufheben.
Trotz der momentanen Chlorung ist unser Trinkwasser von bester Qualität und kann bedenkenlos getrunken werden. Damit beantworten wir vereinzelte Anfragen von Haushalten, die einen Trinkwassersprudler als idealen Durstlöscher nutzen, ob dies weiterhin gesundheitlich unbedenklich genutzt werden kann, uneingeschränkt mit „Ja“.
Zum Befüllen von Aquarien empfiehlt es sich aber, das benötigte Wasser über den Tag stehen zu lassen und tags darauf das Aquarium zu füllen. Alternativ bietet der Tierhandel geeignete Mittel/Zusätze, die dem Wasser beigemischt werden.
Diese Mitteilung wird stetig aktualisiert.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns jederzeit über Ihr Feedback.
Ihr Wasserversorger informiert am 04.11.2020
Der Zweckverband zur Wasserversorgung hatte am 11.09.2020 bei einer Routinekontrolle am Hochbehälter Hergolshausen eine Wasserverunreinigung in Teilen des westlichen Landkreises Schweinfurt festgestellt. Betroffen waren die Haushalte in Waigolshausen, Theilheim, Hergolshausen, Werneck, Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Eßleben und Garstadt.
Nach erfolgreicher Desinfizierung (Chlorung) des betroffenen Rohrleitungsnetzes konnte das verfügte Abkochgebot bereits wieder zum 18.09.2020 aufgehoben werden. Die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers konnte durch weitere Untersuchungen des Trinkwassers zweifelsfrei festgestellt werden.
Natürlich finden anhaltend und regelmäßig mikrobiologische Prüfungen des Wassers statt. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen, dass die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnungen erfüllt werden.
Die Ursache der Verunreinigung bleibt unklar. Es liegt aber die Vermutung nahe, dass Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Hergolshausen eine mögliche Ursache darstellen könnten. Deshalb wurde auch entschieden, die Chlorung im Rahmen der Trinkwasserverordnung sowie dem einschlägigen technischen Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) höchstvorsorglich solange fortzuführen, bis die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Damit geht die RMG als Wasserversorger auf Nummer sicher, natürlich wiederum im vollumfänglichen Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt.
Der Bauzeitenplan sieht den Jahreswechsel 2020/2021 als Ende der Baumaßnahmen vor. Mit dem Ende der Baumaßnahmen ist der passende Zeitpunkt gefunden, um das beigemengte Chlor sukzessive zu reduzieren und vollständig einzustellen. Mit dem langsamen Rückfahren des Chlor wird sich die natürliche mikrobiologische Schutzschicht innerhalb der Leitungsnetzes wieder regenerieren.
Die RMG als Ihr Wasserversorger hat den Anspruch, Ihnen baldmöglichst wieder das im Wasserschutzgebiet Ettleben gewonnene Grundwasser ohne jeglichen Chlorzusatz zur Verfügung zu stellen. Bis dieser Zeitpunkt erreicht ist, bitten wir noch um etwas Geduld und Verständnis für unsere getroffenen Vorsichtsmaßnahmen.
Wir dürfen Ihnen nochmals versichern, dass die derzeitige wohldosierte Chlorung nur auf das notwendige Maß beschränkt ist und deshalb auch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen. Für Haustiere ist Chlor ebenfalls ungefährlich. Für Fische (in Aquarien) allerdings ungeeignet.
Sobald kein Chlor mehr zum Einsatz kommt, werden wir Sie hierüber informieren.