Wasserwelle im Header

Ausgabe von Standrohren an Privatpersonen

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden bezüglich der Ausgabe eines Standrohrs lassen sich wie folgt beantworten:

Von unserem Zweckverband werden keine Standrohre für Hydranten an Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Die meisten Anfragen erfolgen aufgrund von aufgestellten Gartenpools, die befüllt werden müssen.

Über den regulären Trinkwasseranschluss können 5 m³/h (max. Dauerdurchfluss des kleinsten Zählers) dauerhaft entnommen werden. Mit dem passenden Anschluss nach dem Wasserzähler und einem passend dimensionierten Schlauch (3/4″-1″), ist ein durchschnittlicher Pool zügig in einer vertretbaren Zeit (in einem halben Tag) zu füllen.

Anschlüsse von Standrohren an Unterflurhydranten und die danach erfolgte Entnahme führen meist zu Trübungserscheinungen im Rohrnetz und Druckschwankungen in den Haushalten. Dies gilt es zu vermeiden.

Selbstverständlich fallen bei einer Pool-Befüllung nicht nur die Kosten der aus dem Wasserhahn laufenden Trinkwassermenge an, sondern auch die Abwassergebühren. Die Befüllung von privaten Pools in Zeiten von Wasserknappheit kommt einem Luxusgut gleich. Demzufolge sollte der Kunden auch bereit sein, neben den Anschaffungskosten des Pools, die entstehenden Wasserkosten (Trinkwasser und Abwasser) in seine Rechnung mit aufzunehmen. Letztendlich landet das Poolwasser, wenn auch zeitverzögert (zum Ende des Sommers) im Kanalsystem.

Sie können sich bei Ihrem zuständigen Abwasserversorger erkundigen, ob der Einbau eines Gartenwasserzählers (Zwischenzähler) sinnvoll ist. Die im Garten verbrauchte Wassermenge wird dann nach den kommunalen satzungsrechtlichen Vorgaben bei der Abwassergebühr abgerechnet.