Informationen vom 09.02.2023
zur Gebührenerhöhung seit dem 01.01.2023
Sehr geehrter Kunde,
die Rhön-Maintal-Gruppe hat zum 01.01.2023 die Wassergebühren angehoben. Dies mag auf den ersten Blick sehr drastisch erscheinen. Vereinzelte Nachfragen von Kunden haben uns erwogen, Ihnen – über unser Informationsblatt vom 12.12.2022 hinaus – weitere aufschlussreiche und wissenswerte Details zu geben, um nicht zuletzt auch größtmögliche Transparenz zu gewährleisten:
Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts wirtschaften wir nicht gewinnorientiert, sondern ausschließlich kostendeckend.
Notwendige Gebührenanpassungen werden von einer übergeordneten Institution, dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, kalkuliert und haben vier Jahre Gültigkeit. Dies bedeutet unter anderem, dass die RMG nur so viel an Gebühren vereinnahmt, wie sie zur Sicherstellung der Wasserversorgung für die gut 100.000 Bürger ausgibt.
Betrachtet man den reinen Wasserpreis von momentan 2,25 €/m³ brutto, ist das zunächst eine Erhöhung um 0,70 € (= 45 %). Davon ausgehend, dass die Wassergebühren ein Rechenergebnis vieler Bausteine sind, relativiert sich die Erhöhung.
Erklärung:
Wasserpreis x Wasserverbrauch + Grundgebühren (unverändert!) = Wassergebühren
Die Sanierung/Instandhaltung des Rohrnetzes ist eines der kostenintensivsten Bausteine. Strenge gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen treiben die Kosten enorm in die Höhe. Die RMG arbeitet kontinuierlich an der Erhaltung, Erneuerung, Sanierung und Sicherung des gesamten Rohrnetzes, damit Sie als Kunde sicher mit Wasser versorgt werden.
Zur Verdeutlichung:
Die Wasserversorgungseinrichtungen der RMG umfassen 7 Gewinnungsgebiete, 11 Quellen, 44 Tiefbrunnen, 6 Wasserwerke, 29 Hochbehälter und 1.200 km Rohrnetzleitungen.
Der zweite kostenträchtige Baustein ist die enorme Preissteigerung im Energiebereich und in der Materialbeschaffung. Ohne Energie laufen weder die Pumpwerke noch die Anlagen für Wassergewinnung und Wasseraufbereitung.
Zur Verdeutlichung:
Der Stromverbrauch der RMG liegt bei über 3.000.000 kWh jährlich
Der Gebührenvergleich mit Fernwasserversorgern ist nicht objektiv. Fernwasserversorger verfügen nicht über ein eigenes Ortsnetz. Sie beliefern nicht den Endkunden, sondern Großabnehmer, d.h. Gemeinden, Städte oder Zweckverbände. Diese wiederum verteilen das Wasser dann zum Endkunden. Die Betreuung, Sanierung und Instandhaltung des Ortsnetzes obliegt diesen Großabnehmern. Deswegen sind die Wassergebühren der Fernwasserversorger – auf den ersten Blick, ohne dieses erklärende Hintergrundwissen – entsprechend niedriger.
Der Unterschied zu RMG-Kunden:
Wasserkunden, die mit Fernwasser versorgt werden, zahlen nicht den Fernwasserpreis,
sondern eine deutlich höhere Gebühr an die Gemeinden (bzw. den Endversorger, der die Wartung und Sanierung des Rohrnetzes betreibt).
Ein Wechsel zu anderen Wasserversorgern ist nicht möglich. Betrachten Sie es als Glücksfall, mit Trinkwasser aus eigenen örtlichen Wassergewinnungen versorgt zu werden. Einige Regionen in Franken haben nicht ausreichend Wasser, um sich aus eigenen Wassergewinnungen vor Ort zu versorgen. Diese werden deshalb mit Fernwasser versorgt.
Es ist uns ein Anliegen, Sie als Kunde wertschätzend und umfassend zu informieren. Wir möchten, dass Sie nachvollziehen können und erfassbar wird, wie sich die Gebühren zusammensetzen
Wasser ist kein nachwachsender Rohstoff, sondern eine Ressource, mit dieser wir achtsam und verantwortungsvoll umgehen. Dies möchten wir auch an Sie weitergeben. Wasser ist unser wichtigstes Grundnahrungsmittel, reich an Mineralien und steht deswegen uneingeschränkt als unser tägliches Trinkwasser von bester Qualität zur Verfügung.