Neue Härtebereiche des Trinkwassers
Sehr geehrte Kunden,
der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch-
und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz ist zwischenzeitlich
mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (4.5.2007) in
Kraft getreten.
Nach § 9 des Gesetzes sind wir (die Wasserversorgungsunternehmen)
in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des
Trinkwassers wie folgt anzugeben:
• Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat
je Liter (entspricht 8,4 °dH)
• Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je
Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
• Härtebereich hart: mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je
Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
In unseren Trinkwasseranalysen haben wir für die Versorgungsbereiche
A - G die neuen Härtebereiche weich – mittel – hart bereits angegeben.
Die vier alten Härtebereiche belassen wir für Sie noch einige
Zeit auf unserer Homepage.
Nachfolgend eine Gegenüberstellung der Härtebereichsangaben
n e u und a l t .

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