Sehr geehrte Wasserkundin,
sehr geehrter Wasserkunde,
der Zweckverband zur Wasserversorgung der
Rhön-Maintal-Gruppe (RMG) hat zum 01.01.2010 die
Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde Schonungen, mit den
angeschlossenen Gemeindeteilen Schonungen, Mainberg, Forst,
Löffelsterz, Marktsteinach, Hausen und Reichelshof
übernommen.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Gemeinde Schonungen eine eigene
gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung mit Wassergewinnungen
für die Gemeindeteile Hausen, Marktsteinach und
Löffelsterz unterhalten. Der Wasserbezug für den
Gemeindeteil Reichelshof erfolgt über die
Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Sennfeld.
Für die Ortsteile Schonungen, Mainberg und Forst hat die
Gemeinde Schonungen bereits seit 1980 die benötigten
Wassermengen von der RMG bezogen, so dass der Wirkungskreis zwischen
der RMG und der Gemeinde Schonungen bis Ende vergangenen Jahres auf die
reine Wasserlieferung begrenzt war.
Die zum 01.01.2010 erfolgte Übernahme der gemeindlichen
Wasserversorgungs-einrichtung durch die RMG hat zur Folge, dass nunmehr
auch die Gemeindeteile Hausen, Marktsteinach und Löffelsterz
von der RMG betreut werden. Die Anbindung der drei Ortsteile an den
Leitungsverbund der RMG ist bereits in Planung und wird
baldmöglichst realisiert.
Darüber hinaus hat sich die RMG verpflichtet, die
übernommene Wasserversorgungsanlage einschließlich
deren Leitungsnetze in den nächsten 15 Jahren Zug um
Zug zu sanieren. Bezüglich der Gründe, welche zu
einer gänzlichen Übertragung der Wasserversorgung von
der Gemeinde Schonungen auf die RMG geführt haben, verweisen
wir auf die umfassende gemeindliche Veröffentlichung im amtlichen
Gemeindeblatt der Gemeinde Schonungen vom 30.10.2009.
Die vollzogene Aufgabenübertragung bedeutet für Sie
als Wasserkunde, dass nur noch der Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe beziehungsweise das von ihm
gegründete Kommunalunternehmen, "Das
Kommunalunternehmen der Rhön-Maintal-Gruppe" (Das
KU der RMG) für die gesamte Wasserversorgung
einschließlich der Beitrags- und Gebührenfestsetzung
zuständig ist. Lediglich Ihr letztjähriger
Wasserverbrauch, also die Jahresabrechnung 2009 wird noch von der
Gemeinde Schonungen festgesetzt und abgerechnet. Wir bitten Sie
deshalb, Fragen zur Jahresabrechnung 2009 noch an die Gemeinde
Schonungen zu richten.
Damit dem Wunsch der Gemeinde Schonungen, für die notwendige
Sanierung der Wasserversorgungsanlage keine
Ergänzungsbeiträge zu erheben,
Rechnung getragen werden konnte, hat die RMG eigens ein
Kommunalunternehmen als 100 %-Tochter der RMG
gegründet. Dieses öffentlich-rechtliche
Kommunalunternehmen, Das KU der RMG, ist
seit 01.01.2010 für die Sicherstellung Ihrer Wasserversorgung
(Herstellung, Sanierung und Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage)
sowie für die zukünftige Erstellung der
Gebührenabrechnung verantwortlich und zuständig.
Das KU der RMG erstellt
Ihre Gebührenabrechnung jeweils zum Stichtag 31.12. jeden
Jahres. Auf die Gebührenschuld sind zum 15.02., 15.05., 15.08.
und 15.11. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines
Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Die Zustellung
des Gebührenbescheides (Jahresabrechnung mit Festsetzung der
Abschlagszahlungen) erfolgt regelmäßig Mitte Februar
eines jeden Jahres.
Bedingt durch die Umstellung der Abrechnung von der Gemeinde Schonungen
auf das KU der RMG wird auf Basis Ihres Wasserverbrauches 2009 der
1. Abschlag für das Jahr 2010 ausnahmsweise wohl erst
im März/April 2010 festgesetzt und erhoben.
Sobald uns die Verbrauchszahlen für das Jahr
2009 vorliegen, werden wir Ihnen einen gesonderten
Gebührenbescheid 2010 zustellen, der Sie
über die genaue Höhe der Abschlagszahlungen
informieren wird.
Der Wasserpreis beträgt 2,65 €
pro m³ bezogener Wassermenge, die
Grundgebühr je nach
Wasserzählergröße zwischen 6,00 €
und 26,00 € pro Monat (im Regelfall 6,00 €
pro Monat). Auf die genannten Beträge wird der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit
7 % erhoben.
Das KU der RMG hat bezüglich der
Kalkulation der Verbrauchs- und Grundgebührensätze
die zwingende Vorgabe einer kostendeckenden
Gebührenerhebung (Kommunalabgabengesetz) ohne
jegliche Gewinnerzielungsabsicht genau beachtet!
Für telefonische Auskünfte (Tel.-Nr.
09725 / 700-0) stehen wir für Sie montags bis donnerstags von
7.30 Uhr - 16.30 Uhr und freitags von 7.30 - 12.00 Uhr zur
Verfügung.
Wir bauen auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und entbieten
Ihnen herzliche Grüße aus Poppenhausen!
Walter Weinig
Vorstand
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