Dazu gehören insbesondere,
- die verwaltungsmäßigen Vorbereitungen und der
verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse des
Verbandsausschusses und der Zweckverbandsversammlung,
- die Führung der laufenden Geschäfte der
Verwaltung, soweit nicht der Vorsitzende des Abwasserzweckverbandes
zuständig ist,
das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.
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